Beschlussvorlage - VO/AA07/2016-0395

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen beschließt aufgrund § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2011.

Im Haushaltsjahr 2011 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Amtsausschuss hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Fest-stellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens zum 31.12. des auf das Haus-haltsjahr folgenden Haushaltsjahres zu beschließen.

Aufgrund der Umstellung der Haushaltswirtschaft von der Kameralistik auf die Doppik war die Umstellungsphase erst mit der Beschlussfassung zur Eröffnungsbilanz abgeschlossen.

Danach konnte der erste doppische Jahresabschluss erstellt werden.

Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teil-rechnungen, der Bilanz und dem Anhang, wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 14.04.2016 geprüft und der abschließende Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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