Beschlussvorlage - VO/GV02/2016-0646

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Lübow beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalver-fassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2011. Im Haushaltsjahr 2011 auf-getretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens zum 31.12. des auf das Haus-halts folgenden Haushaltsjahres zu beschließen.

Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teil-rechnungen, der Bilanz und dem Anhang, wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 26.05.2016 geprüft und der abschließende Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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