Beschlussvorlage - VO/GV04/2016-0424

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt dem Vorentwurf zum Gewässerausbau Nr. 11:0:Mar/1, wie im Sachverhalt erläutert, zuzustimmen..

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Beim oben genannten Bauvorhaben ist es vorgesehen, die hydraulische Leistungsfähigkeit des abschnittsweise verrohrten Gewässers Nr. 11:0:Mar/1 den geänderten Randbedingungen anzupassen, die Löschwasserversorgung der anliegenden Ortslagen zu verbessern sowie den Abfluss in einem Rückhaltebecken mit integriertem Sedimentationsbecken zu behandeln.  Ein gedrosselter Abfluss wird anschließend über den verrohrten Abschnitt der Straßenentwässerung (SBA) in den Metelsdorfer Bach geleitet. 
Erste Vorabstimmungen zwischen dem WBV "Wallensteingraben-Küste", dem StALU und uns haben stattgefunden. Ein dementsprechender Fördermittelantrag wurde bereits beim StALU eingereicht.

Mit dem Neubau der Verrohrung wird die Trasse den veränderten Randbedingungen (abschnittsweise Überbauung mit tlws. unklarer Trassenführung, Querung von Privatgrundstücken) möglichst angepasst. Die mit dem WBV und der Gemeinde vorabgestimmte Trasse beginnt im Oberflurschacht auf dem ackerbaulich genutzten Flurstück 10/1 (Gemarkung Metelsdorf , Flur 2),  quert nach ca. 45 m das Flurstück 5 (Hausnummer 9) und anschließend in Nennweite DN 300 den Dammweg.  Die geplante Trasse verläuft innerhalb der Ortslage größtenteils in der bestehenden Trasse (nördlich des Dammweges, Flurstück 4, Gemeinde Metelsdorf) und berührt funktionsbedingt punktuell die privaten Flurstücken 2 und 3. Unmittelbar hinter der geschlossenen Bebauung (Hausnummer 1a) ist es geplant, den Dammweg in Nennweite DN 600 zu queren. Die Verrohrung verläuft dann stromabwärts auf den Flurstücken 24/2 (Gemeinde Metelsdorf) und 23 sowie 40. Für den Umschluss der Autobahnpolizei und den Anschluss des Reifenhotels sind zwei weitere Querungen des Dammweges (Flurstück 4, Gemeinde Metelsdorf) mit jeweils Nennweite DN 300 erforderlich. Das geplante Rückhaltebecken ist ebenfalls auf dem Flurstück 40 angeordnet.
Die insgesamt vier erforderlichen Querungen des Dammweges (3 x DN 300, 1 x DN 600) sollen möglichst kostensparend in offener Grabenbauweise mit Fahrbahnwiederherstellung erfolgen.
Das Rückhaltebecken wurde für einen Drosselabfluss von 40 l/s  (max. Einleitmenge in das SBA - System) bemessen. Der für die Behandlung erforderliche, integrierte Sedimentationsteil bietet im Bedarfsfall zusätzliche 100 m³ Löschwasser.

Für den geplanten Trassenverlauf der Verrohrung sind die notwendigen Gestattungen sowie Dienstbarkeiten von den Grundstückseigentümern zu erwirken.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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