Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-243
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung zur Änderung der Verkehrsführung in Bad Kleinen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Verkehrsangelegenheiten, Fremdenverkehrsentwicklung und Umwelt Bad Kleinen
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Vorberatung
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10.11.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport, Soziales Bad Kleinen
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Vorberatung
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12.11.2008
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Erledigt
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Finanzausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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18.11.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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04.02.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch das
Straßenverkehrsamt des Landkreises NWM wurde in Abstimmung mit dem
Bürgermeister der Vorschlag für eine Beschilderung der Orte Bad Kleinen und
Gallentin erarbeitet. Dieser Vorschlag hat folgende Schwerpunkte:
Schaffung
von 3 neuen Zonen mit 30km/h als abgegrenzte Gebiete
Bereich
Steinstraße-Feldstraße-Waldstraße
Bereich Mühlenstraße – Uferweg
- An der Brücke
Bereich Gallentin ab der
Eisenbahnbrücke für den Uferbereich
Mit den
Maßnahmen soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Die Regelung der Vorfahrt erfolgt
durch die Verkehrsregel „Rechts vor Links“. Damit sind die Verkehrsteilnehmer
gezwungen, an jede Kreuzung langsam heranzufahren und den weiteren Verkehr zu
beachten.
Zusammenlegung
des Ortsausganges Bad Kleinen und des Ortseinganges Gallentin
Hinter
dem Grundstück Matz in der Gallentiner Chaussee beginnt die Gemarkung
Gallentin.
Ab
dort wird durch die Ortstafeln auch der verkehrsmäßige Ortswechsel angezeigt. Durch
den Übergang von dem Ort Bad Kleinen in den Ortsteil Gallentin wird verhindert,
dass für eine kurze Strecke die Geschwindigkeit neu geregelt werden muss. Die
50 km/h- Geschwindigkeitsbegrenzung geht unmittelbar von Bad Kleinen auf
Gallentin über.
Insgesamt
soll mit der Änderung der Beschilderung ein schlüssiges Verkehrskonzept für die
Orte Bad Kleinen und Gallentin entstehen.
Durch
die Schaffung von 30 km/h – Zonen für die einzelnen Wohngebiete,
werden abgegrenzte Verkehrsbereiche
geschaffen. Durch den speziellen Gebietscharakter – hier überwiegend Wohnen
– grenzen diese sich von den anderen Straßen, die überwiegenden
Durchfahrtscharakter haben, ab. Damit wird in den Wohngebieten als
abgeschlossene Einheit eine Verkehrsberuhigung erreicht und die Verkehrssicherheit
erhöht.
In
den Zonen werden nicht mehr erforderliche Schilder beseitigt.
