Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-249

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen bewilligt gemäß § 52 Kommunalverfassung M-V, außerplanmäßige Ausgaben für die Abnahme von 43 Pappeln am Schulsportplatz,

 

in Höhe von                          10.100,00 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Zustand der Bäume ist bedenklich. Vor einigen Jahren wurden alle 43 Pappeln auf eine Höhe von ca. 6 m eingekürzt. Unterhalb der Schnittstellen sind neue Äste ausgetrieben, die mittlerweile eine Höhe von ca. 6 - 7 m haben. Somit haben die Bäume eine Gesamthöhe von ungefähr 12 - 14 m. Eine Baumpflege an den nachträglichen Auswüchsen ist nicht erfolgt. In den Bäumen ist sehr viel Todholz sichtbar. Einige starke Äste mit einem Durchmesser von bis zu 25 cm sind bereits ausgebrochen. Hierbei gab es bisher keinen Personenschaden, es wurden Teile des nebenstehenden Zaunes zerstört.

Eine große Gefährdung besteht für die unmittelbar daneben befindliche Schule, sowie den Sportplatz, auf dem regelmäßig Training bzw. Fußballspiele durchgeführt werden.

Hinzu kommt, dass die Baumwurzeln  Teile der Rasenfläche des Sportplatzes hoch drücken.

Als Empfehlung einer Baumfachfirma ist es unbedingt erforderlich, die Pappeln so schnell wie möglich abzunehmen, um ein weiteres ausbrechen bzw. umkippen der Bäume zu verhindern.

Damit die Wurzelausläufer nicht erneut austreiben, was für die Pappel sehr typisch ist, müssen die Stubben gefräst werden.

Da die Herbststürme bevor stehen und die Sicherheit auf dem Schulgelände und den Sportanlagen nicht mehr gewährleistet werden kann, besteht für die Maßnahme keine Möglichkeit des Aufschubes.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ausgaben fallen an:  HHST   08/1.22000.51010       Abnahme von Bäumen - Schulsportplatz

Deckungsvorschlag:        HHST   08/1.90000.00300      Gewerbesteuermehreinnahmen

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