Beschlussvorlage - VO/GV12/2016-0507

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Barnekow beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalver-fassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2011.

Im Haushaltsjahr 2011 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.
 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens zum 31.12. des auf das Haus-haltsjahr folgenden Haushaltsjahres zu beschließen.

Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teil-rechnungen, der Bilanz und dem Anhang, wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 16.06.2016 geprüft und der abschließende Bestätigungsvermerk wurde erteilt
 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung


 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...