Beschlussvorlage - VO/GV11/2016-0450

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ventschow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:

 

Dieter Voß, Ventschow, am 12.03.2016 = 183,00 € Sachspende für die Förderung von Kunst und Kultur (Blumen zur Frauentagsfeier)

 

TOS GmbH, Ventschow, am 10.05.2016 = 2.774,89 € Sachspende für FFw Ventschow
                                                                                      (LWL-Anbindung)

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € entscheidet der Hauptausschuss, bei Beträgen über 1.000 € die Gemeindevertretung, über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V.
 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung



 

 

Loading...