Beschlussvorlage - VO/GV11/2016-0454

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Ventschow beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2011. Im Haushaltsjahr 2011 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zu beschließen.

Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teil-rechnungen, der Bilanz, dem Anhang, wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 26.05.2016 geprüft und der abschließende Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

 

 

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Finanz. Auswirkung


 

 

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Anlagen

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