Beschlussvorlage - VO/GV11/2016-0461

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Ventschow bewilligt gemäß § 50 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt

 

in Höhe von             15.000 Euro

 

für die Erweiterung der Wendeanlage in der Rathausstraße, durch den Zweckverband Wismar.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Im Zuge der Erneuerung bzw. Verlegung von Schmutzwasserhausanschlussleitungen in der Rathausstraße in Ventschow durch den Zweckverband Wismar, erfolgt eine Anpassung der Wendeanlage Rathausstraße. Der Wenderadius wird verbreitert, so dass eine Befahrung mit großen Fahrzeugen (z. B. Müllentsorgung) möglich ist.

Die Erweiterung der Wendeanlage ist eine investive Maßnahme, die als solche nicht im Haushalt 2016 veranschlagt ist. Unter der Gesamtmaßnahme Schmutzwasserhaus-anschlussleitungen Straße des Friedens/Rathausstraße wurden die Kosten als Unterhaltungsaufwand im Produkt Wohnungen geplant.

Im Produkt Gemeindestraßen entstehen durch die Erweiterung der Wendeanlage Rathausstraße außerplanmäßige Auszahlungen von 15.000 €, die aus geplanten Mitteln für den Grunderwerb Radwegbau (verschoben in 2017) gedeckt werden sollen.

Die im Produkt Wohnungen frei werdenden Mittel stehen der Wohnraumunterhaltung zur Verfügung.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Auf dem Produktkonto 54100.7853007- Gemeindestraßen, Zahlungen für Erweiterung Wendeanlage, Rathausstraße- fallen außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 15.000 € an.

Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen erfolgt aus dem Produktkonto 11402.7851000- Auszahlungen für den Erwerb unbebauter Grundstücke- durch Verminderung des Planansatzes um 15.000 €, aufgrund nicht benötigter Mittel im Haushaltsjahr 2016.
 

 

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