Beschlussvorlage - VO/GV09/2016-0897

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt gemäß § 44 Abs. 4

Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:

 

Landwirt Carsten Tidow, am 25.05.2016 = 200,00 € Geldspende für die Grundschule Bobitz

 

Eisdiele Panow, Bobitz,  am 07.06.2016 = 500,00 € Geldspende für die KITA Bobitz

 

Landhof Bobitz,  Bobitz,  am 09.06.2016 = 500,00 € Geldspende für die FFw Bobitz


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € entscheidet der Hauptausschuss, bei Beträgen über 1.000 € die Gemeindevertretung, über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V.
 

 

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Finanz. Auswirkung



 

 

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