Beschlussvorlage - VO/GV09/2016-0900

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, erneut Fördermitteln nach der Richtlinie der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) für die Sanierung der Verkehrsanlagen der Dambecker Straße in Bobitz zu beantragen und erklärt die Übernahme des verbleibenden kommunalen Eigenanteils.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Für das Vorhaben wurden im Oktober 2015 Zuwendungen nach der Richtlinie der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) und Finanzhilfen aus dem Kofinanzierungsprogramm beantragt. Beide Anträge wurden von den Zuwendungsgebern nicht berücksichtigt. Die Ablehnungen wurden mit beiliegenden Schreiben begründet. Da das Kofinanzierungsprogramm ausgelaufen ist, wäre nach der Richtlinie der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) ein neuer Antrag zu stellen.  
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Nach der Richtlinie der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) kann ein Zuschuss i.H.v. 65 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt werden. Nach der vorläufigen Kostenberechnung betragen die Gesamtkosten 925.390,00 € brutto, der Zuschuss demzufolge 601.503,50 € und der kommunale Eigenanteil 323.886,50 €.
 

 

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Anlagen

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