Beschlussvorlage - VO/GV08/2016-1710

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bad Kleinen nimmt zur Anfrage des Landkreises NWM wie folgt Stellung:

 

  1. Die Gemeinde Bad Kleinen ist für eine umfängliche Beibehaltung.

 

  1. Die Gemeinde Bad Kleinen ist für eine angepasste Beibehaltung.

 

      3.   Die Gemeinde Bad Kleinen ist für eine Streichung der Altgebiete.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Mit der beabsichtigten Öffnungsklausel im Programmpunkt 6.5.(10) der Teilfortschreibung des Kapitels  Energie  bleiben die „Altgebiete“ in all den Gemeinden, die diese in ihrem F-Plan dargestellt oder nachrichtlich übernommen haben bestehen.  Wie steht die Gemeinde zu den „Altgebieten“? Ist die Gemeinde für eine umfängliche Beibehaltung, angepasste Beibehaltung oder Streichung  der Altgebiete? 

In den Gemeinden die über keinen F-Plan verfügen,- würden sie einen Teilflächennutzugsplan zum Erhalt der „Altgebiete“ aufstellen? 

Um einen Überblick zur Haltung der Gemeinden des Landkreises zu den Altgebieten zu erhalten, ist eine entsprechende Zuarbeit bis zum  20. Juli 2016 abzugeben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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