Beschlussvorlage - VO/GV08/2016-1714

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, dass die folgenden Kosten der Verpflegung als integraler Bestandteil des Leistungsangebotes ab dem 01.08.2016 in folgender Höhe von den Eltern zu zahlen sind:

 

Das Mittagessen wird durch die Eltern mit dem Essenanbieter direkt spitz abgerechnet.

 

Kosten der Mittagsverpflegung:2,40 €/Tag

 

Ganztagsverpflegung ohne Mittagessen: 27,84  Euro/Monat

Halbtags- oder Teilzeitverpflegung ohne

Mittagessen: 15,42  Euro/Monat

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Aufgrund der Entgeltverhandlungen am 30.05.2016 wurden auch die Verpflegungskosten neu kalkuliert. Da die technischen Kräfte, die in der Kita Bad Kleinen für die Verpflegung zuständig sind, nicht über das Entgelt verhandelt werden konnten, erfolgte eine Umlage der Kosten auf die Verpflegung (siehe Anlage).

 

Es wurden 1 x 10 h und 1x 21,5 h der technischen Kräfte für die Vollverpflegung umgelegt.

Hinzukommen die bereits mit Beschluss vom 08.01.2015 festgelegten Pauschalen in Höhe von 8,00 €/Monat für einen Ganztagsplatz und 5,50 €/Monat für einen Teilzeit-/Halbtagsplatz. In diesen Kosten sind die Frühstücks- und Vesperversorgung einschließlich der Getränke enthalten.

 

Die Neuberechnung der Kosten zuzüglich der festgelegten Pauschalen ergibt pro Monat Verpflegungskosten in Höhe von 27,84 € für einen Ganztagsplatz und 15,42 € für einen Teilzeit-/Halbtagsplatz ohne Mittagessen.  

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Ein Eigenanteil der Gemeinde entsteht nicht.
 

 

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Anlagen

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