Beschlussvorlage - VO/GV08/2016-1719

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 im Bereich der derzeitigen Resterschließung. Mit der Änderung soll das Büro für Stadt- und Regionalplanung Wismar, Herr Hufmann beauftragt werden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Im nördlichen Baufenster befinden sich die überbaubaren Flächen straßenabgewandt (Straße liegt im Süden) im hinteren Bereich, ca. 6 bis 7m nach Ende der Baugrenze beginnen die Ausgleichsflächen.

Die Erfahrungen aus anderen Wohngebieten haben gezeigt, dass die Bauherrn auch wenn die Straße im Süden liegt, das Wohnhaus in Straßennähe errichten möchten und im hinteren Bereich ausreichend Flächen für den Freizeitbedarf nutzen wollen. Vor diesem Hintergrund und der Wahrscheinlichkeit das die Ausgleichsfläche „missbraucht“ wird, wird eine B-Plan- Änderung dahingehend vorgeschlagen, dass das Baufenster im südlichen Bereich 3m parallel zur Grundstücksgrenze geführt und die Ausgleichsfläche (mit Ausnahme der vorhandenen Hecke) an anderer Stelle festgesetzt wird..

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Kosten der B-Plan Änderung entweder ca. 14.000,-€ wenn die Änderung im vereinfachten Verfahren erfolgen kann, ansonsten ca. 20.000,-€  für eine Änderung im Regelverfahren.

Einnahmen aus Mehrverkauf (ehemalige Ausgleichsfläche)

 

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Anlagen

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