Beschlussvorlage - VO/GV08/2016-1723

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1.    Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 

nach § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Bad Kleinen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft.

Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit lagen nicht vor.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Bad Kleinen zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung des Amtes Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen hat am 21.10.2015 in ihrer öffentlichen Sitzung den Beschluss über den erneuten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14A gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt.

Mit dem erneuten Entwurf wurde eine Änderung der inneren Erschließung des Plangebietes vorgenommen. Darüber hinaus wurden die Belange des Bodenschutzes beachtet und der bereits vorhandene Bestand wurde berücksichtigt.

Die Natura2000-Verträglichkeitsprüfungen für das FFH-Gebiet „Schweriner Außensee und angrenzende Wälder und Moore“ (DE 2234-304) und für das SPA „Schweriner Seen“ (DE 2235-402) wurden durchgeführt.

 

Die Planunterlagen zum erneuten Entwurf lagen gemäß § 4a Abs.3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.12.2015 bis zum 08.01.2016 im Amt Dorf Mecklenburg - Bad Kleinen, im Bauamt zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.12.2015 gebeten, eine Stellungnahme zu dem erneuten Entwurf im Verfahren abzugeben.

Im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit abgegeben. Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben Stellungnahmen zu dem erneuten Entwurf abgegeben. Die Gemeinde Bad Kleinen hat die erneut eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gesammelt, bewertet und gewichtet.

 

Es ergeben sich für die Gemeinde:

-          zu berücksichtigende Belange und Stellungnahmen und,

-          nicht zu berücksichtigende Belange und Stellungnahmen.

Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden.

Die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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