Beschlussvorlage - VO/GV01/2016-1124
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Verwaltung der im Eigentum der Gemeinde Dorf Mecklenburg befindlichen Wohnungen durch die Wohnungsgesellschaft Dorf Mecklenburg mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Inge Hein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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26.07.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt folgende Ergänzung zum bestehenden Verwaltervertrag mit der Wohnungsgesellschaft Dorf Mecklenburg mbH.
Auf der Grundlage des Verwaltervertrages vom 01.02.2011 wird die Wohnungsgesellschaft Dorf Mecklenburg mbH für den Zeitraum vom 01.02.2016 bis zum 31.01.2026 als Verwalter der gemeindeeigenen Wohnungen in der Bahnhofstraße 32 und in der Karl – Marx – Straße 12 in 23972 Dorf Mecklenburg bestellt. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt wird.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Dorf Mecklenburg lässt die in ihrem Eigentum befindlichen 3 Wohneinheiten in der Bahnhofstraße 32 (Hortgebäude) und 1 Wohneinheit in der Karl – Marx – Straße 12 (Gaststätte Mühlengrund) durch die Wohnungsgesellschaft Dorf Mecklenburg mbH verwalten. Eine Wohneinheit im Gutshaus Rambow Mitte ist durch Abriss des Gutshauses weggefallen und die Verwaltung somit gegenstandslos geworden.
Die Dauer der Verwalterverträge ist für die Vertragsparteien in der Mieterverwaltung an keine gesetzlichen Vorschriften gebunden. Der aktuelle Verwaltervertrag war auf fünf Jahre befristet und ist im Geschäftsjahr 2016 abgelaufen. Der Verwaltervertrag bedarf zu seiner Gültigkeit einer Verlängerung. Unbesehen hiervon kann die Gemeindevertretung durch Beschluss einen anderen Verwalter bestellen oder die Verwaltung selbst übernehmen.
