Beschlussvorlage - VO/GV01/2016-1126

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt das Einvernehmen zum Neubau eines Doppelhauses mit Carport auf dem Flurstück 128/44, Flur 1, Gemarkung Karow zu erteilen. Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt dem Abweichungsantrag, hier Überbauung der Baugrenze zuzustimmen..

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Aufgrund des Posteingangs 04.07.16 war eine vorherige Beratung im Bauausschuss der Gemeinde nicht möglich.

Die Antragsteller beabsichtigen auf dem oben genannten Grundstück im B-Plan Gebiet Nr. 5 von Karow ein Doppelhaus zu errichten. Sie beantragen gleichzeitig die Abweichung vom Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Dorf Mecklenburg, hinsichtlich der Einhaltung der Baugrenze.

Begründung des Planers:

Das Grundstück hat eine sehr ungünstige geometrische Form. Diese Form wurde leider bei der Festlegung der Baugrenze nicht berücksichtigt, so dass eine Bebauung mit einem Wohnhaus ohne Überschreitung der Grenze unmöglich ist. Die 3m Abstände zu den Nachbargrundstücken sollen eingehalten werden. Lediglich zum öffentlichen Wendehammer soll die Grenze überschritten werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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