Beschlussvorlage - VO/GV03/2016-0401

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Groß Stieten beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunal-verfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2011.

Im Haushaltsjahr 2011 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens zum 31.12. des auf das Haus-haltsjahres folgenden Haushaltsjahres zu beschließen.

Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teil-rechnungen, der Bilanz und dem Anhang, wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 16.06.2016 geprüft und der abschließende Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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