Beschlussvorlage - VO/GV03/2016-0406

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Stieten beschließt gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:

 

Pahl, Ernst-Otto, Dorf Mecklenburg, am 31.05.2016 = 150,00 € Geldspende für die

                                                                                           Jugendfeuerwehr Groß Stieten

 

Haustechnik Frank Boyko, Karow, am 04.07.2016 = 2.426,55 € Sachspende für KITA-

                                                                                             Gebäude (Umbau WC-Anlage)
 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V.
 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung


 

 

Loading...