Beschlussvorlage - VO/GV03/2016-0406
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Stieten
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Entscheidung
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17.08.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Stieten beschließt gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:
Pahl, Ernst-Otto, Dorf Mecklenburg, am 31.05.2016 = 150,00 € Geldspende für die
Jugendfeuerwehr Groß Stieten
Haustechnik Frank Boyko, Karow, am 04.07.2016 = 2.426,55 € Sachspende für KITA-
Gebäude (Umbau WC-Anlage)
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V.
