Beschlussvorlage - VO/GV03/2016-0407

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Groß Stieten bevollmächtigt

 

Herrn/ Frau

 

zur Abgabe einer Negativbescheinigung für die Gemeinde Groß Stieten, dass kein

gesetzliches Vorkaufsrecht vorliegt oder dass auf das Vorkaufsrecht verzichtet wird

(§§ 24 ff und § 22 DschG M-V).

 

Sollte das Vorkaufsrecht ausgeübt werden, ist diese Erklärung nur durch den Bürgermeister
abzugeben.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Notariate wird bei einem Verkauf von Privat an Privat die Gemeinde aufgefordert

eine Negativbescheinigung des Inhalts abzugeben, dass der Gemeinde kein gesetzliches

Vorkaufsrecht zusteht oder dass ein etwa bestehendes Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird

(§§ 24 ff. BauGB und DschG M-V).

 

 

 

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Finanz. Auswirkung


 

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