Beschlussvorlage - VO/GV01/2016-1141

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt dem Antrag auf Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften, hier Einfriedungsart und Höhe, Bebauungsplan Nr. 1 Wohngebiet Karow, Flurstück 98/61, Flur 1, Gemarkung Karow zuzustimmen.

Es wird zugestimmt, wie vom Antragsteller beantragt, dass die Aufstellung eines Zaunes in Kunststoffausführung in Holzoptik mit einer Höhe von 1m -1,20m möglich ist..

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Als Grundstückseinfriedungen sind lebende Hecken, Ziegelmauern und Holzzäune sowie Mischformen aus den genannten Einfriedungsarten zulässig. Die straßenseitigen Grundstückseinfriedungen dürfen eine Höhe von 0,80m über der Oberkante der angrenzenden Erschließungsstraße gemessen in Fahrbahnmitte nicht überschreiten.

 

Innerhalb der Sichtdreiecke ist jede Nutzug unzulässig, die die Sicht oberhalb einer 0,70m über beide Fahrbahnkanten verlaufende Ebene versperrt.

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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