Beschlussvorlage - VO/GV04/2016-0432

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Reinhard Stieglitz, Metelsdorf, am 15.07.2016 = 200,00 € Geldspende für Erntefest der Gemeinde

 

Pick-Bau GmbH,  am 21.07.2016 = 150,00 € Geldspende für Erntefest der Gemeinde

 

Fenske, Renè, Martensdorf, am 27.07.2016 = 150,00 € Geldspende für Erntefest der Gemeinde

 

Volks- und Raiffeisenbank E.G., am 28.07.2016 = 200,00 € Geldspende für Erntefest der Gemeinde

 

Stadt- und Regionalplanung, Wismar, am 29.07.2016 = 150,00 € Geldspende für Erntefest der Gemeinde

 

Ummo Fink, Klüßendorf, am 22.08.2016 = 250,00 € Geldspende für Erntefest der Gemeinde
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zu Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V.
 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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