Beschlussvorlage - VO/GV04/2016-0432
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Metelsdorf
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Entscheidung
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06.09.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:
Reinhard Stieglitz, Metelsdorf, am 15.07.2016 = 200,00 € Geldspende für Erntefest der Gemeinde
Pick-Bau GmbH, am 21.07.2016 = 150,00 € Geldspende für Erntefest der Gemeinde
Fenske, Renè, Martensdorf, am 27.07.2016 = 150,00 € Geldspende für Erntefest der Gemeinde
Volks- und Raiffeisenbank E.G., am 28.07.2016 = 200,00 € Geldspende für Erntefest der Gemeinde
Stadt- und Regionalplanung, Wismar, am 29.07.2016 = 150,00 € Geldspende für Erntefest der Gemeinde
Ummo Fink, Klüßendorf, am 22.08.2016 = 250,00 € Geldspende für Erntefest der Gemeinde
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zu Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V.