Beschlussvorlage - VO/GV04/2016-0439

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf stimmt der Errichtung von zwei Straßenleuchten in der Hauptstraße (zwischen dem Dammweg/ Bushaltestelle Metelsdorf) zu.

Gleichzeitig bewilligt die Gemeindevertretung Metelsdorf gemäß § 50 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von 5.700,00 € für die Errichtung der zwei Straßenleuchten.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Gemeindevertretersitzung vom 19.01.2016 wurde angefragt, ob es möglich ist, eine Straßenleuchte  zwischen dem Dammweg und der Bushaltestelle Metelsdorf aufzustellen.

 

Bei einem gemeinsamen Vororttermin zu dem Sachverhalt mit der Fa. Elektro Möller, dem Bürgermeister und dem Bauamt wurde festgestellt, dass der Abstand zur Ausleuchtung für eine Leuchte zu groß ist. Aus diesem Grund wird das Aufstellen von zwei Leuchten empfohlen.

 

Da die Leuchten auf der Fläche des Straßenbauamtes stehen werden, wurde beim Straßenbauamt angefragt, ob eine Zustimmung zur Errichtung der Leuchten auf dem in der Anlage gekennzeichnetem Standort erteilt wird. Die schriftliche Mitteilung liegt noch nicht vor.

Durch die Fa. Elektro Möller liegt ein Angebot in Höhe von 5.666,01 € vor.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Bei dem Produkt 04/54100.7853008- Auszahlungen für die Erweiterung der Straßenbe-leuchtung (zw. Dammweg und Bushaltestelle Metelsdorf) fallen außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 5.700,00 € an. Die Deckung erfolgt aus liquiden Reservemitteln der Gemeinde Metelsdorf.

 

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Anlagen

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