Beschlussvorlage - VO/GV01/2016-1141
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan Nr. 1 Wohngebiet Karow, hier örtliche Bauvorschriften - Abweichung von der Einfriedungsart und Höhe, Flurstück 98/61, Flur 1, Gemarkung Karow, Fritz- Reuter- Straße 20
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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16.08.2016
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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13.09.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt dem Antrag auf Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften, hier Einfriedungsart und Höhe, Bebauungsplan Nr. 1 Wohngebiet Karow, Flurstück 98/61, Flur 1, Gemarkung Karow zuzustimmen.
Es wird zugestimmt, wie vom Antragsteller beantragt, dass die Aufstellung eines Zaunes in Kunststoffausführung in Holzoptik mit einer Höhe von 1m -1,20m möglich ist..
Sachverhalt
Sachverhalt:
Als Grundstückseinfriedungen sind lebende Hecken, Ziegelmauern und Holzzäune sowie Mischformen aus den genannten Einfriedungsarten zulässig. Die straßenseitigen Grundstückseinfriedungen dürfen eine Höhe von 0,80m über der Oberkante der angrenzenden Erschließungsstraße gemessen in Fahrbahnmitte nicht überschreiten.
Innerhalb der Sichtdreiecke ist jede Nutzug unzulässig, die die Sicht oberhalb einer 0,70m über beide Fahrbahnkanten verlaufende Ebene versperrt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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169,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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238,5 kB
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