Beschlussvorlage - VO/GV01/2016-1146

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2011.

Im Haushaltsjahr 2011 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zu beschließen.
Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teil-rechnungen, der Bilanz und dem Anhang, wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 25.08.2016 geprüft und der abschließende Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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