Beschlussvorlage - VO/GV01/2016-1149

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das abgeschlossene Haus-haltsjahr 2012.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zu beschließen. Sie entscheidet in einem ge-sonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.

Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus, so hat sie die dafür entsprechenden Gründe anzugeben.
Im Rahmen der örtlichen Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen den Jahresabschluss 2012 geprüft und den abschließenden Be-stätigungsvermerk erteilt.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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