Beschlussvorlage - VO/GV09/2016-0918
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung zur Errichtung einer Integrationsgruppe in der Kindertagesstätte "Frechdachs" in Bobitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales
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Vorberatung
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06.09.2016
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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26.09.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Kindertagesstätte Bobitz werden immer öfter Kinder angemeldet, bei denen sich bei der Betreuung herausstellt, dass sie in einer normalen Kitagruppe mit 15 oder 16 Kindern nicht so gefördert und betreut werden können, wie es ihr Entwicklungsstand erfordert. Diese Kinder weisen unterschiedliche Merkmale und Entwicklungsverzögerungen auf, auf die nicht eingegangen werden kann, wenn weitere 15 Kinder auf eine altersgerechte Betreuung nach den Vorgaben der Bildungskonzeption betreut werden müssen. In 2 konkreten Fällen hat das bisher dazu geführt, dass über den Landkreis versucht wurde, Hilfe und Unterstützung vom Landkreis zu erhalten. In ersterem Fall war das nicht gelungen mit der Folge, dass das Kind eine andere Kita besuchen musste. Derzeit sind 2 aktuelle Fälle in der Kita, die einer intensiveren Betreuung bedürfen. Die Kita ist für diese Fälle personell nicht auf die spezielle Form der Betreuung ausgerichtet.
Für die Einrichtung und den Betrieb einer Integrationsgruppe ist neben den räumlichen Gegebenheiten die Anstellung einer Heilerzieherin erforderlich. Die Personalkosten für eine Heilerzieherin betragen jährlich 49.970 €. Davon werden der Gemeinde bei voller Auslastung der Integrationsplätze 48.588,80 € für Personalkosten incl. Sachkosten erstattet. Die zusätzlichen Kosten für die Gemeinde belaufen sich auf 1.381,20 € pro Jahr. Diese Heilerzieherin betreut 4 Kinder. Organisatorisch plant die Kita Bobitz die Betreuung wie folgt:
Die Finanzierung der Integrationsplätze erfolgt über den Landkreis mit einem täglichen Zuschuss pro Kind in Höhe von 33,28 €. Der Zuschuss wird vom Landkreis nur für belegte Integrationsplätze gezahlt. Die Zuweisung erfolgt durch den Landkreis NWM.
Monatlich bleiben ca. 115,10 €, bei voller Auslastung (4 Plätze), die die Gemeinde selbst decken muss.
Bei einer Auslastung mit nur 2 Kindern entstehen der Gemeinde zusätzliche Kosten in Höhe von 25.675,60 € pro Jahr.
