Beschlussvorlage - VO/GV08/2016-1754

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunal-verfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2011. Im Haushaltsjahr 2011 auf-getretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zu beschließen.
Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang, wurden durch den Rechnungsprüfungs-ausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 25.08.2016 geprüft und der ab-schließende Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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