Beschlussvorlage - VO/GV01/2016-1156

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt, ab dem 01.01.2017 die Abrechnung der Verpflegungskosten, die sich aus dem Konzept der Ganztagsverpflegung ergeben, vorbehaltlich der Zustimmung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, als Pauschalabrechnung, mit den Personensorgeberechtigten vertraglich  zu vereinbaren.

Es werden folgende Festlegungen getroffen:

  1. Der Essenanbieter, die Firma Primus Service GmbH wird Vertragspartner für die Lieferung und Abrechnung der Verpflegungskosten für die Gemeinde Dorf Mecklenburg.
  2. Die Personensorgeberechtigten zahlen eine monatliche Pauschale, die abhängig vom Betreuungsumfang auf 17 Verpflegungstage berechnet wurde.
  3. Die monatliche Pauschale pro Kind beträgt bis zur nächsten bevorstehenden Leistungsverhandlung Ganztags 83,98 € und Halbtags/Teilzeit 65,96 €.
  4. Ab dem Inkrafttreten neuer Elternbeiträge, die sich aus der Leistungsverhandlung  ergeben, beträgt die monatliche Pauschale pro Kind Ganztags 100,20 € und Halbtags/Teilzeit 76,72 €.
  5. Die Verpflegungskosten werden in den Fällen der Änderung der Mehrwertsteuer, bei tariflich festgelegten Entgeltänderungen oder bei Veränderungen des Verbraucherpreisindizes ohne erneute Beschlussfassung der Gemeindevertretung angepasst.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt für 2017 sind die Einnahmen aus den Verpflegungskosten und die Ausgaben der Zahlung an den Essenanbieter zu planen.
 

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Anlagen

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