Beschlussvorlage - VO/GV01/2016-1160

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplanes  

    Nr. 4  „Gewerbegebiet Karow”  wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht. 

    Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von  

    der Gemeindevertretung geprüft.

    Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss 

    genommen.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 

    Belange von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), der Verordnung über die bauliche Nutzung der

    Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 23. Jan. 1990 ( BGBI. I S. 132 ),

    der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des

    Planinhalts ( Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90 ) vom 18. Dez. 1990                    

    (BGBI. I S. 58) - alle in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung

    die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „ Gewerbegebiet Karow “ für den Bereich des

    Baufeldes GE 2 sowie ein Straßenteilstück der Planstraße B „ Akazienstraße “ mit

    Wendeanlage, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als 

    Satzung.

 

4. Die Begründung wird gebilligt.

 

5. Der Beschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt 

    zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der

    Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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