Beschlussvorlage - VO/GV12/2016-0510

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Barnekow bevollmächtigt

 

den Leitenden Verwaltungsbeamten Herrn Eckhard Rohde

 

zur Abgabe einer Negativbescheinigung für die Gemeinde Barnekow, dass kein

gesetzliches Vorkaufsrecht vorliegt oder dass auf das Vorkaufsrecht verzichtet wird

(§§ 24 ff und § 22 DschG M-V).

 

 

Sollte das Vorkaufsrecht ausgeübt werden, ist diese Erklärung nur durch den Bürgermeister abzugeben.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Notariate wird bei einem Verkauf von Privat an Privat die Gemeinde aufgefordert

eine Negativbescheinigung des Inhalts abzugeben, dass der Gemeinde kein gesetzliches

Vorkaufsrecht zusteht oder dass ein etwa bestehendes Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird

(§§ 24 ff. BauGB und DschG M-V).

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung


 

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