Beschlussvorlage - VO/GV10/2016-0535
Grunddaten
- Betreff:
-
Bevollmächtigung zur Abgabe der Erklärung der Gemeinde auf Verzicht des Vorkaufsrechtes beim Verkauf von Grundstücken
- Status:
- öffentlich (Vorlage rückverwiesen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sabine Bahnemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Gemeindevertretung Hohen Viecheln
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Entscheidung
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07.11.2016
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Viecheln
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Entscheidung
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10.10.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln bevollmächtigt
den Leitenden Verwaltungsbeamten Herrn Rohde
zur Abgabe einer Negativbescheinigung für die Gemeinde Hohen Viecheln, dass kein
gesetzliches Vorkaufsrecht vorliegt oder dass auf das Vorkaufsrecht verzichtet wird
(§§ 24 ff und § 22 DschG M-V).
Sollte das Vorkaufsrecht ausgeübt werden, ist diese Erklärung nur durch den Bürgermeister abzugeben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die Notariate wird bei einem Verkauf von Privat an Privat die Gemeinde aufgefordert
eine Negativbescheinigung des Inhalts abzugeben, dass der Gemeinde kein gesetzliches
Vorkaufsrecht zusteht oder dass ein etwa bestehendes Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird
(§§ 24 ff. BauGB und DschG M-V).
