Beschlussvorlage - VO/GV01/2016-1152

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Erwin Klein, Dorf Mecklenburg, am 02.09.2016 = 300,00 € Geldspende für die Laufbahn im Stadion Dorf Mecklenburg

 

Gärtnerei Falko Urban, Triwalk, am 04.09.2016 = 107,00 € Sachspende für Grundschule Dorf Mecklenburg ( Blumensträuße zur Einschulung)

 

Aero-Coating GmbH, Wismar, am 07.10.2016 = 3.857,79 € Sachspende für FFw Dorf Mecklenburg (Übungslöschgerät mit div. Zubehör)
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € entscheidet der Hauptausschuss, bei Beträgen über 1.000 € die Gemeindevertretung, über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 KV M-V.
 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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