Beschlussvorlage - VO/GV08/2007-026
Grunddaten
- Betreff:
-
Personalangelegenheiten Kita Bad Kleinen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialamt
- Bearbeiter:
- Marion Stasiak
- Beteiligt:
- Sozialamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport, Soziales Bad Kleinen
|
Vorberatung
|
|
|
05.09.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss Bad Kleinen
|
Vorberatung
|
|
|
11.09.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Bad Kleinen
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Bad Kleinen
|
Entscheidung
|
|
|
26.09.2007
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt die Einstellung eines/er staatlich anerkannten Erziehers/ in ab 1. Oktober 2007 mit 30 Std./wö Arbeitszeit befristet für 1 Jahr. Die befristete Stelle, die zum 31. 10. 2007 ausläuft wird ab 01. 11. 2007 mit einer/em staatlich anerkannter Erzieher/ in mit 30 Std./ wö Arbeitszeit für 2 Jahre weiterbesetzt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die
Kita-Leiterin, Frau Lehmkuhl wurde die Verwaltung informiert , dass bei der
geplanten Kinderzahl (nach Anmeldungen und Voranfragen) ab dem Oktober 2007 das
Erzieherpersonal nicht ausreichen wird.
Im
Sozialamt wurde mit den vorhandenen Planzahlen gerechnet. Danach wurde ein
Bedarf von 21,54 Erzieherstunden ab dem Monat Oktober ermittelt und ab November
2007 ein Bedarf von 47,54 Erzieherstunden. Da im September jetzt eine Kollegin
zur Kur fährt und eine andere Kollegin unerwartet durch Krankheit ausgefallen
ist, muss schon für den Monat September mit einer Probeeinstellung reagiert
werden.
Nach
Abstimmung mit der Kita-Leiterin wird folgende Lösung vorgeschlagen;
Ab 1.Oktober
2007 wird für ein Jahr befristet ein/e staatlich anerkenter/ e Erzieher/in
eingestellt. Die befristete Stelle, die zum 31. 10. 2007 mit 20 Std./wö
ausläuft, wird zum 01. November 2007 für 2 Jahre ebenfalls mit 30 Std. wieder
besetzt. Die offen bleibenden 7,54 Std./wö werden durch die Leiterin abgedeckt.
Die
Gemeinde ist verpflichtet, als Träger der Einrichtung diese entsprechend der
Betriebserlaubnis mit Kindern belegen zu lassen. Dementsprechend muss auch das
Personal gestellt werden.
