Beschlussvorlage - VO/GV11/2016-0469
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Änderung des Bauprogramms für den Ausbau des Pappelweges und Beantragung von Fördermitteln für beide Bauabschnitte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Edda Tessmer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ventschow
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Entscheidung
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26.09.2016
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28.11.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt
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Vorberatung
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07.11.2016
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Bereit
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Gemeindevertretung Ventschow
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung bestätigt die die Änderung des Bauprogramms entsprechend der Genehmigungs- und Ausführungsplanung des Ingenieurbüros für Tief- und Straßenbau für die Sanierung der Verkehrsanlagen des Pappelweges von September 2016, beauftragt die Verwaltung für die Gesamtmaßnahme Zuwendungen im Rahmen ILERL M-V für 2017 für das Vorhaben zu beantragen und sichert die Finanzierung durch Übernahme des nach Abzug der Förderung verbleibenden Eigenanteils in Höhe von voraussichtlich 174.200,83 €.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 11.07.2016 die Vorplanung des Ingenieurbüros für Tief- und Straßenbau für den Ausbau des Pappelweges bestätigt. Im Zuge der weiteren Planung hat sich gezeigt, dass eine Überarbeitung erforderlich ist, um die Erteilung der Fachgenehmigung nicht zu gefährden. Die Änderungen betreffen den Bereich Achse 4 (Str. der Jugend bis Abzweig Lindenallee 1-6a) des Pappelweges. Aus der Kombination 3,50 m Fahrgasse-Asphalt und 1,25 m Gehbereich-Pflaster sind jetzt 4,75 m Pflasterstraße entstanden. Die Kostenberechnung ist ebenfalls überarbeitet. Außerdem hat der Zuwendungsgeber zwischenzeitlich einer Beantragung von Fördermitteln für beide Bauabschnitte zugestimmt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
In der Kostenberechnung werden die Gesamtkosten incl. Nebenkosten mit 497716,66 € angegeben. Als Dorferneuerungsmaßnahme können für 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Fördermittel bewilligt werden, somit 323.515,83 €. Der verbleibende Eigenanteil ist von der Gemeinde aufzubringen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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206,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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198,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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83,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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228,3 kB
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