Beschlussvorlage - VO/AA07/2016-0441

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2013.

Im Haushaltsjahr 2013 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Amtsausschuss hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststel-lung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres zu beschließen.

Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teil-rechnungen, der Bilanz und dem Anhang, wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 13.10.2016 geprüft und der abschließende Haushaltsvermerk wurde erteilt.
 

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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