Beschlussvorlage - VO/GV04/2016-0453

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt aufgrund der §§ 45 ff der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2017.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Nach Beratung im Finanzausschuss der Gemeinde Metelsdorf erfolgt die Beratung und Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.
 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

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