Beschlussvorlage - VO/GV09/2016-0942
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Satzung der Gemeinde Bobitz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände "Wallensteingraben Küste", "Schweriner See/Obere Sude" und "Stepenitz - Maurine.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sabine Bahnemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss Bobitz
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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28.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden und anderer Gesetze vom 26.11.2015 ist die Zuständigkeit der Wasser- und Bodenverbände (WBV) auf die Gewässereinzugsgebiete festgelegt worden. Dadurch ist in der Gemeinde Bobitz nunmehr nicht nur der WBV „Wallensteingraben-Küste“ zuständig für die Gewässerunterhaltung, sondern auch der WBV „Stepenitz - Maurine“ und der WBV „Schweriner See/Obere Sude“. Die entsprechende Satzung ist für das Gemeindegebiet auf alle drei Verbände bezogen neu zu fassen. Entsprechend der jeweiligen Verbandssatzung existieren unterschiedliche Hebesätze je Beitragseinheit, deshalb ist in der zusammengefassten Satzung je Verbandsgebiet der Gebührensatz gesondert ermittelt worden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,9 kB
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413,7 kB
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3
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697,6 kB
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