Beschlussvorlage - VO/GV09/2016-0948

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz erteilt die Zustimmung zur Wahl von Steffen Pittelkow zum stellvertretenden Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr Bobitz.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistun-

gen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBl. M-V 2015, S.612)  wählen die aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehr  aus ihrer Mitte für 6 Jahre den Ortswehrführer und seinen Stellvertreter. Bei der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Bobitz am 11.11.2016 wurde der Kamerad Steffen Pittelkow mit der beschlussnotwendigen 2/3 Mehrheit zum stellvertretenden Ortswehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 BrSchG M-V werden die Gewählten nach Zustimmung der Gemeindevertretung zu Ehrenbeamten ernannt.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Mittel für die Aufwandsentschädigung stehen im Gemeindehaushalt zur Verfügung.
 

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Anlagen

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