Beschlussvorlage - VO/GV09/2016-0950

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung erteilt die Zustimmung zur Wahl von Steffen Pittelkow zum Gemeindewehrführer der Gemeindefeuerwehr Bobitz.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistun-gen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBl. M-V 2015, S.612) wählen die die aktiven Mitglieder der  Ortsfeuerwehren aus  ihrer Mitte für 6 Jahre den Gemeindewehrführer und seine Stellvertreter.
Bei der Mitgliederversammlung am 11.11.2016 wurde der Kamerad Steffen Pittelkow mit der beschlussnotwendigen 2/3 Mehrheit zum Gemeindewehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 BrSchG M-V werden die Gewählten nach Zustimmung der Gemeindevertretung zu Ehrenbeamten ernannt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Mittel für die Aufwandsentschädigung stehen im Gemeindehaushalt zur Verfügung.
 

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Anlagen

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