Beschlussvorlage - VO/GV11/2016-0474

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Ventschow beschließt die, der Anlage beigefügten, Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Wallensteingraben- Küste“,  „Schweriner See/Obere Sude“ und „Obere Warnow“.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden und anderer Gesetze vom 26.11.2015 ist die Zuständigkeit der Wasser- und Bodenverbände (WBV) auf die Gewässereinzugsgebiete festgelegt worden. Dadurch ist in der Gemeinde Ventschow nunmehr nicht nur der WBV „Obere Warnow“ zuständig für die Gewässerunterhaltung, sondern auch der WBV „Wallensteingraben-Küste“ und der WBV „Schweriner See/Obere Sude“. Die entsprechende Satzung ist für das Gemeindegebiet auf alle drei Verbände bezogen neu zu fassen. Entsprechend der jeweiligen Verbandssatzung existieren unterschiedliche Hebesätze je Beitragseinheit, deshalb ist in der zusammengefassten Satzung je Verbandsgebiet der Gebührensatz gesondert ermittelt worden.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen zur Deckung der zu zahlenden Verbandsbeiträge an die Wasser- und Bodenverbände

Reduzieren

Anlagen

Loading...