Beschlussvorlage - VO/GV11/2016-0474
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Satzung der Gemeinde Ventschow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände "Wallensteingraben-Küste", "Obere Warnow" und "Schweriner See/Obere Sude"
- Status:
- öffentlich (Vorlage rückverwiesen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Hauptausschuss Ventschow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ventschow
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Entscheidung
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28.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden und anderer Gesetze vom 26.11.2015 ist die Zuständigkeit der Wasser- und Bodenverbände (WBV) auf die Gewässereinzugsgebiete festgelegt worden. Dadurch ist in der Gemeinde Ventschow nunmehr nicht nur der WBV „Obere Warnow“ zuständig für die Gewässerunterhaltung, sondern auch der WBV „Wallensteingraben-Küste“ und der WBV „Schweriner See/Obere Sude“. Die entsprechende Satzung ist für das Gemeindegebiet auf alle drei Verbände bezogen neu zu fassen. Entsprechend der jeweiligen Verbandssatzung existieren unterschiedliche Hebesätze je Beitragseinheit, deshalb ist in der zusammengefassten Satzung je Verbandsgebiet der Gebührensatz gesondert ermittelt worden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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413,7 kB
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2
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697,6 kB
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206,1 kB
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