Beschlussvorlage - VO/GV01/2016-1156

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt, ab dem 01.01.2017 die Abrechnung der Verpflegungskosten, die sich aus dem Konzept der Ganztagsverpflegung ergeben, vorbehaltlich der Zustimmung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, als Pauschalabrechnung, mit den Personensorgeberechtigten vertraglich  zu vereinbaren.

Es werden folgende Festlegungen getroffen:

  1. Der Essenanbieter, die Firma Primus Service GmbH wird Vertragspartner für die Lieferung und Abrechnung der Verpflegungskosten für die Gemeinde Dorf Mecklenburg.
  2. Die Personensorgeberechtigten zahlen eine monatliche Pauschale, die abhängig vom Betreuungsumfang auf 17 Verpflegungstage berechnet wurde.
  3. Die monatliche Pauschale pro Kind beträgt bis zur nächsten bevorstehenden Leistungsverhandlung Ganztags 83,98 € und Halbtags/Teilzeit 65,96 €.
  4. Ab dem Inkrafttreten neuer Elternbeiträge, die sich aus der Leistungsverhandlung  ergeben, beträgt die monatliche Pauschale pro Kind Ganztags 100,20 € und Halbtags/Teilzeit 76,72 €.
  5. Die Verpflegungskosten werden in den Fällen der Änderung der Mehrwertsteuer, bei tariflich festgelegten Entgeltänderungen oder bei Veränderungen des Verbraucherpreisindizes ohne erneute Beschlussfassung der Gemeindevertretung angepasst.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß Kindertagesförderungsgesetz MV (KiföG) wird in der Kindertagesstätte Dorf Mecklenburg für die Kinder der Einrichtung  seit dem 01.03.2015 eine Ganztagsverpflegung angeboten. Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg hat in Ihrer Sitzung am 10.02.2015 das Verpflegungskonzept der Kindertagesstätte als Bestandteil des pädagogischen Konzeptes beschlossen (Beschl.-Nr. VO/01/GV2015-890). Die Abrechnung der Verpflegungskosten des Essenanbieters, der Firma Primus Service GmbH, mit den Personensorgeberechtigten erfolgte als Spitzabrechnung über den Essenanbieter. Aufgrund einer Abstimmungsveranstaltung am 29.06.2016 in der Mehrzweckhalle Dorf Mecklenburg, in der sich die Eltern mehrheitlich für eine zukünftige Pauschalabrechnung entschieden haben, beantragt der Elternrat der Kita Dorf Mecklenburg im Namen der Eltern eine Änderung des Abrechnungssystems von Spitzabrechnung auf Pauschalabrechnung.
Bis zur bevorstehenden Leistungsverhandlung der Entgelte für die Kindertagesstätte ist der personelle Verpflegungsanteil der Kita mit 6 Stunden täglich in den Entgelten enthalten. Der zusätzliche Aufwand seit der Einführung der Ganztagsverpflegung von 1 Stunde wurde bisher von den Personensorgeberechtigten extra abgeführt. Dieser Anteil von 1 Stunde ist weiterhin bei einer Abrechnung zwischen den Personensorgeberechtigten und der Gemeinde als Bestandteil der Verpflegungskosten in die Pauschalabrechnung enthalten, wurde aber neu kalkuliert. Die Kalkulation ist der Tabelle 1 zu entnehmen, die Zusammensetzung der Verpflegungskosten der Tabelle 3.

Mit der bevorstehenden Entgeltverhandlung und den neuen Entgelten  entfällt im Entgelt der Anteil der Personalkosten für Verpflegung. Ab diesem Zeitpunkt tragen nur noch die Eltern die Verpflegungskosten. Geregelt ist dies im § 21 KiföG M-V. Danach umfasst der Elternbeitrag die Kosten der Verpflegung. Die Kalkulation der Personalkosten dafür ist der Tabelle 2 zu entnehmen. Tabelle 4 enthält die Zusammensetzung der Verpflegungskosten ab der Leistungsverhandlung und dem Inkrafttreten der neuen Entgelte.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt für 2017 sind die Einnahmen aus den Verpflegungskosten und die Ausgaben der Zahlung an den Essenanbieter zu planen.
 

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Anlagen

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