Beschlussvorlage - VO/GV02/2016-0676

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lübow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:

 

Hartmut Haase, Beidendorf, am 02.11.2016 = 200,00 € Geldspende für Jugendfeuerwehr Lübow

 

Lars Schöppener, Triwalk, am 18.11.2016 = 250,00 € Geldspende für FFw  Lübow

 

Lars Schöppener, Triwalk, am 18.11.2016 = 250,00 € Geldspende für KITA Lübow
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen  werden.

Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.
 

 

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Finanz. Auswirkung



 

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