Beschlussvorlage - VO/GV02/2016-0676
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lübow
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Entscheidung
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06.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lübow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:
Hartmut Haase, Beidendorf, am 02.11.2016 = 200,00 € Geldspende für Jugendfeuerwehr Lübow
Lars Schöppener, Triwalk, am 18.11.2016 = 250,00 € Geldspende für FFw Lübow
Lars Schöppener, Triwalk, am 18.11.2016 = 250,00 € Geldspende für KITA Lübow
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.
