Beschlussvorlage - VO/GV09/2016-0935

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfas-sung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2011.

Im Haushaltsjahr 2011 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat gemäß des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens zum 31.12. des auf das Haus-haltsjahr folgenden Haushaltsjahres zu beschließen.

Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teil-rechnungen, der Bilanz und dem Anhang, wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 13.10.2016 geprüft und der abschließende Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
 

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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