Beschlussvorlage - VO/GV09/2016-0936

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfas-sung M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2011.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zu beschließen. Sie entscheidet in einem ge-sonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.

Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschrän-kungen aus, so hat sie dafür die entsprechenden Gründe anzugeben.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen den Jahresabschluss 2011 geprüft und den abschließenden Be-stätigungsvermerk erteilt.
 

 

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Finanz. Auswirkung


 

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