Beschlussvorlage - VO/GV12/2016-0540

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnekow beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:

 

Gasversorgung Wismar, am 20.10.2016 = 200,00 € Geldspende für die Jugendfeuerwehr Barnekow
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von

§ 44 KV M-V.
 

 

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Finanz. Auswirkung


 

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