Beschlussvorlage - VO/GV12/2016-0545
Grunddaten
- Betreff:
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Erklärung gegenüber dem Finanzamt zur Beibehaltung der Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Barnekow
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Entscheidung
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13.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnekow beschließt, gegenüber dem Finanzamt folgendes zu erklären:
„Hiermit erklärt die Gemeinde Barnekow, dass entsprechend § 27 Abs. 22 UStG n.F. für sämtliche nach dem 01.01.2017 und vor dem 01.01.2021 erbrachten und steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG i. d. F. vom 31.12.2015 anwendbar sein soll.
Diese Erklärung bezieht sich auf alle Tätigkeitsbereiche der Gemeinde und alle damit zusammenhängenden steuerbaren Umsätze. Weiterhin ist uns bekannt, dass diese Erklärung nur mit Wirkung für das Folgejahr wiederrufen werden kann.“
