Beschlussvorlage - VO/GV04/2016-0454

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern das Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2017.
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine ordentliche Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist ein Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

Der Ergebnishaushalt 2017 der Gemeinde Metelsdorf konnte nicht ausgeglichen werden. Das Defizit im Finanzhaushalt wird durch Verwendung liquider Reservemittel der Gemeinde gedeckt.

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Loading...