Beschlussvorlage - VO/GV08/2016-1781

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bad Kleinen beschließt gemäß § 47 Abs. 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern das bestehende Haushaltssicherungskonzept fortzuschreiben.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine ordentliche Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

Der Haushaltsausgleich konnte im Ergebnishaushalt trotz Rücklagenentnahme nicht erreicht werden.

Im Finanzhaushalt können die laufenden Auszahlungen nur durch eine weitere Inanspruchnahme eines Kassenkredites gedeckt werden.

Grundlage bildet das Haushaltssicherungskonzept aus dem Jahr 2010, welches jährlich fortgeschrieben wird.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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