Beschlussvorlage - VO/GV03/2016-0418
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Feuerwehr zur Anpassung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Feuerwehr Groß Stieten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Krase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Stieten
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Entscheidung
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21.12.2016
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Sachverhalt
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Funktionsinhabern Gemeindewehrführer, stellvertretender Gemeindewehrführer, Gerätewart, Jugendwart ab dem …………….., frühestens jedoch mit Aufnahme der jeweiligen Funktion eine Aufwandentschädigung in folgender Höhe zu zahlen.
Gemeindewehrführer_______________________
stellv. Gemeindewehrführer_______________________
Gerätewart_______________________
Jugendwart_______________________
Sachverhalt:
Seit dem 28. November 2013 gibt es eine neue Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen i der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg- Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung-FwEntsch VO M-V). Gemäß § 1 der FwEntsch VO M-V sind Aufwandsentschädigungen dem in dieser Verordnung aufgeführtenn Personenkreis bis zur angeführten Höhe zu zahlen. Dabei sind folgende Höchstgrenzen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 FwEntsch VO M-V festgesetzt: Gemeindewehrführer 170,00 € pro Monat. Gemäß § 2 Abs. 2 FwEntsch VO M-V erhält der stellvertretende Wehrführer höchstens die Hälfte der festgesetzten Aufwandsentschädigung des Wehrführers. Damit sind sämtliche Aufwendungen ehrenamtlicher Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren gleich welcher Art abgegolten. Für Personen mit besonderen Aufgaben können gemäß § 5 Abs. 1 FwEntsch VO M-V Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden. Dazu zählen auch die Geräte- und Jugendwarte. Für diesen Personenkreis sind keine Höchstbeträge festgesetzt. Gemäß § 4 Abs. 1 wird die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt und als monatlicher Pauschalsatz festgesetzt.
Bisher wurden folgende Beträge gezahlt (Beschluss Nr. 27/4/2004)
Gemeindewehrführer127,00 €
Stellv. Gemeindewehrführer: 63,00 €
Jugendwart 51,00 €
Gerätewart 51,00 €
Finanzielle Auswirkungen:
Erhöhung der Produkt- Nr. 12605 Konto 5019000 um die jeweiligen Beträge
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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295,9 kB
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